Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen


Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Abreden einschließlich der Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Genaue Angaben, wie Anschrift, Name und Zuname, oder Firma mit Ansprechpartner sowie die Telefonnummer für Rückfragen und eine rechtsverbindliche Unterschrift sind dafür jedoch erforderlich. In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit.

Rückgabe Buffetleergut

Das Buffetleergut wird nach Absprache von uns abgeholt.

Regelung der mietweisen Überlassung

Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung durch den Vermieter. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsachen hat der Mieter bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter. Reinigungsgebühren sind im Mietpreis grundsätzlich enthalten. Wir sind jedoch verpflichtet darauf hinzuweisen, dass Geschirr, Platten und Gläser, Bretter, Schüsseln und Bestecke sowie Thermobehälter und Leihausstattungen aus hygienischen Gründen durch den Nutzer grob vorgereinigt sein müssen. Die Fahrer dürfen eine Annahme von nicht vorgereinigter Leihausstattung verweigern, was zusätzlich Kosten verursacht und dem Nutzer in Rechnung gestellt wird.

Zahlungsbedingungen

Wenn nichts anderes vereinbart, erfolgt die Zahlung bei Lieferung in BAR. Unsere Fahrer sind zum Inkasso berechtigt. Übersandte Rechnungen sind sofort, ohne Abzug zahlbar. Vereinbarte Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in Rechnung zu stellen. Dem Auftragnehmer bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Für jede erfolgte Mahnung werden dem Auftraggeber 8,00 EUR in Rechnung gestellt. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

Mitwirkungspflicht / Obliegenheiten

Der Kunde hat bei Anlieferungsverträgen dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände durch den Auftragnehmer gewährleistet ist. Eventuell erforderlich behördliche Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen. Sollte der Lieferort mit PKW/LKW nicht leicht zugänglich sein (Baustelle, lange Wege etc.) berechnen wir den Mehraufwand anteilmäßig mit 20,00 EUR pro Person und Stunde. Steht dem Fahrer bei Anlieferung über dem 5.OG kein Aufzug zur Verfügung, berechnen wir 0,50 EUR pro Verpackungseinheit und Etage. Beim Zeltverleih gilt: Für Zelte über 70 qm ist eine Bauabnahme durch die zuständigen Behörden erforderlich. Die Abnahme hat der Kunde auf seine Kosten zu besorgen. Der Auftragnehmer stellt Statik- und Bauskizzen (Prüfbuch für fliegende Bauten) zur Verfügung. Die Bauabnahme wird vom Auftragnehmer nur dann besorgt, wenn dies gesondert vereinbart ist. Der Kunde hat für eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschern zu sorgen. Pro 100 qm überbaute Fläche sind Feuerlöscher mit ca. 6 kg erforderlich. Das Aufstellen der Zelte erfolgt auf Anweisung des Kunden. Dieser ist verpflichtet vor Aufstellen der Zelte den Untergrund hinsichtlich Versorgungsleitungen zu überprüfen. Die Zelte sind mit Erdnägeln bis zu einer Tiefe von 90 cm zu befestigen. Der Kunde hat den Auftragnehmer auf evtl. bestehende Leitungen und Unterführungen etc. hinzuweisen. Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellte Gegenstände ordnungsgemäß zu verschließen und die Zelthalle notfalls von Personen zu räumen. Bei Schneefall hat eine ständige Beheizung angemieteter Zelte zu erfolgen, so dass eine Temperatur von 12° C nicht unterschritten wird. Zelte sind in der Regel statisch ohne Schneelast berechnet. Zur Verfügung gestellte Gegenstände sind entsprechend den jeweiligen Witterungsverhältnissen zu sichern. Schirme etc. müssen bei Sturm geschlossen und gegen Beschädigung gesichert werden.

Haftung

Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes; für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters bleibt davon jedoch unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet mit Abholung der Mietsachen. Der Auftraggeber hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Auftragnehmer in seiner Verantwortung.

Rücktritt / Auftragsstornierung

Schriftlich bestätigte Aufträge haben folgende Stornierungsgebühren:

- bis zu 10 Tage vor Veranstaltung 10% des Auftragswertes.

- bis zu 5 Tage vor Veranstaltung 20% des Auftragswertes.

- bis zu 3 Tage vor Veranstaltung 50% des Auftragswertes.

- bis zu 24 Stunden vor Veranstaltung 80% des Auftragswertes. 

Gewährleistung

Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen. Der Vermieter stellt geprüfte, jedoch gebrauchte Möbel zur Verfügung. Trotz der Sorgfalt sind Mängelerscheinungen durch Transport möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten. Die Mängelrüge muss der Mieter allerdings bis 16:00 Uhr am Tag vor Veranstaltungsbeginn erteilen, da Wandlungs- oder Minderungsansprüche sonst nicht anerkannt werden können. Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten. Bei verhinderter Lieferung durch höhere Gewalt (Unfall, Demonstrationen, Witterungseinflüsse etc.) können keine Ansprüche jedweder Art gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden. Die Gefahr mögliche Beschädigung oder Verderbens der gesamten Lieferung laut Auftrag geht spätestens mit der Auslieferung der Waren und Leistungen auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen (Tafelservice etc.) übernommen hat. Änderungen und Liefermöglichkeiten behalten wir uns vor. Frühere Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Sollten Waren saisonbedingt nicht erhältlich sein, behalten wir uns den Ersatz durch gleichwertige Produkte vor.

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Versandort der Ware.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.